In den USA drohen dem Autobauer Ermittlungen der Aufsichtsbehörde FTC, in Deutschland Schadenersatzklagen von Kunden und Mitarbeitern. Jurist Tim Wybitul ordnet den Fall ein.
steht vor einem ganzen Berg an Aufgaben. Zunächst muss das Unternehmen den Sachverhalt ermitteln und die möglichen Ursachen abstellen. Es muss klären, ob und welche Daten betroffen sind, was mit diesen geschehen ist und ob und in welchem Ausmaß Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung vorliegen.
Ist es zu Verstößen gekommen, sollte das Unternehmen daraus folgende Schäden für Beteiligte so schnell wie möglich minimieren.Werden einem Unternehmen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, muss es dies den Datenschutzaufsichtsbehörden melden – es sei denn, die Datenschutzverletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
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