Nach tödlichem Unfall auf dem Starnberger See in diesem Sommer: Verkehrsministerium prüft Führerscheinpflicht für Motorboote.
Anfang August prüft das bayerische Verkehrsministerium eine Führerscheinpflicht für Motorboote auf den bayerischen Seen. Das teilte ein Sprecher auf SZ-Anfrage mit. Zur Debatte steht eine Novellierung der Bayerischen Schifffahrtsordnung im kommenden Jahr.
Im Sommer war ein 32-jähriger Münchner bei einer Seeüberquerung von einem Motorbootfahrer übersehen worden. Es dauerte drei Tage, Die Verordnung stammt aus dem Jahr 1977 und wurde zuletzt 2005 angepasst. Eine Führerscheinpflicht sieht sie nur für Fahrgastschiffe, Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb vor.
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