Grundsatzurteil vom Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen Hetze im Chat

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Jobverlust bei Rassismus, Hass und Hetze: Das Bundesarbeitsgericht sieht bei Whatsapp-Gruppen keine besonders hohe Ver­trau­lich­kei­t.

Wer seinen Chef beleidigen möchte, sollte es eher nicht in der Chat-Gruppe mit Kol­le­g:in­nen machen Foto: imago

Ein Feindbild scheint der polnische Geschäftsführer gewesen zu sein. Regelmäßig kam es zu Mord- und Vergewaltigungsfantasien. Zitate wie „Unter Hitler würde die Welt besser laufen“ zeigen den politischen Hintergrund der Chat-Teilnehmer. Die Chat-Inhalte wurden bekannt, als ein Mitglied einem außenstehenden Kollegen eine bestimmte Äußerung zeigte. Dieser nahm das Smartphone in die Hand und kopierte den Chatverlauf an seine eigene Adresse.

Mit dieser Argumentation hatten sie in den ersten beiden Instanzen Erfolg. Sowohl das Arbeitsgericht Hannover als auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hielten die fristlosen Kündigungen für unwirksam. Es fehle der „wichtige Grund“. In Chatgruppen von sechs bis sieben Personen habe die freie Entfaltung der Persönlichkeit Vorrang vor dem Ehrschutz von Außenstehenden.

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