Digital Services Act: So bittet die EU-Kommission Google & Co. zur Kasse DSA EU
regelt nun die Details. Demnach beruht die Formel zur Bestimmung der Aufsichtsgebühr in erster Linie auf der Zahl der monatlich aktiven Nutzer für jeden benannten Dienst.
Die Berechnungsmethode umfasst zwei Stufen: Zuerst wird ein Grundbetrag bestimmt, indem die jährlichen Gesamtkosten für die Kontrolle durch alle betroffenen Anbieter geteilt werden. Dieser Sockel wird angepasst durch einen Koeffizienten, der proportional zur Anzahl der monatlich aktiven Nutzer des Dienstes ist. Dieser Parameter wird für alle fünf Millionen zusätzliche User noch einmal erhöht.
Weiter stört sich die CCIA daran, dass die weltweiten Gewinne einer ganzen Unternehmensgruppe wie Meta bei Facebook zur Festlegung der Höchstgebühr herangezogen werden sollen. Dies beruhe auf einer "zu simplen Annahme". Da die Gewinne eines Konglomerats immer viel größer seien als die eines Einzelbetriebs, werde dies zu einem "ungerechten und unverhältnismäßigen" Höchstbetrag für einige Dienstleister führen.
Die Brüsseler Exekutivinstanz hält dagegen, dass die meisten Bedenken sich auf Grundsätze bezögen, die die Gesetzgebungsgremien bereits im DSA festgelegt hätten. Ihr seien damit weitgehend die Hände gebunden. Einer der Parameter sei zudem in der Lage, grundlegend unterschiedliche Betriebsmodelle wie gemeinnützige Anbieter "entsprechend ihren Besonderheiten zu behandeln".
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