Frankreichs oberstes Gericht hat die Mitverantwortung des TÜV Rheinland im Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse endgültig bestätigt.
So wurde die Entscheidung eines Pariser Berufungsgerichts aufgehoben, die Verantwortlichkeit des TÜV auf einen Zeitraum vom 1. September 2006 bis zum 6. April 2010 zu beschränken. Dadurch waren die Forderungen hunderter Frauen nach Entschädigung zurückgewiesen worden. Die Fälle, in denen die Urteile aufgehoben wurden, verwies der Kassationsgerichtshof an ein Berufungsgericht im ostfranzösischen Lyon.
Der TÜV hatte sie allerdings von 1997 bis 2010 insgesamt 13 Mal geprüft und als unbedenklich zertifiziert. In dem Fall gab es bereits eine ganze Reihe von Prozessen gegen den TÜV Rheinland, unter anderem auch in Deutschland. Die Anwältin des TÜV, Christelle Coslin, sagte AFP, die Richtersprüche stellten zwar offensichtlich eine Entwicklung dar, setzten der Debatte aber kein Ende. „Aus unserer Sicht stellen sie mehr Fragen, als dass sie Antworten geben“, sagte sie weiter. Viele Fragen müssten erneut diskutiert werden, zudem seien „tausende individuelle Begutachtungen“ noch nicht abgeschlossen.
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