Mit den Rechten als Fahrgast, Bahngast oder Fluggast ist das so eine Sache: Gut, dass es sie gibt. Aber was ist, wenn das Unternehmen sich querstellt? Diese Anlaufstellen können dann helfen - kostenlos.
Falls ja, dann gibt es die Ausgleichszahlung, die 250, 400 oder 600 Euro pro Passagier betragen kann. Wenn nein, dann nicht.
2022 hat sie laut ihrem Jahresbericht rund 30 000 Schlichtungsanträge bearbeitet – in rund 85 Prozent aller Fälle ging es um Flugärger, zwölf Prozent drehten sich um die Bahn. Seltener ging es um Reisen mit Fernbussen oder Schiffen, Ärger mit Reisevermittlungsportalen oder ÖPNV-Probleme.Letztgenannte stehen bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen in erster Linie auf der Tagesordnung.
Voraussetzung: Das Unternehmen, mit dem man Probleme hat, muss Mitglied in der SÖP sein, die ein eingetragener Verein ist. In der Mitgliederliste finden sich unter anderen Namen wie Lufthansa, Ryanair, die Deutsche Bahn, Flixbus, verschiedene Fährunternehmen und das Portal „Expedia.de“.Schlichtung verstellt nicht den Rechtsweg
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