Der Bundestag ist nach dem chinesischen Volkskongress das zweitgrößte Parlament der Welt. Eine Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition soll das ändern.
Warum braucht es überhaupt eine Wahlrechtsreform? Der Bundestag ist derzeit deutlich größer als ursprünglich gedacht. Eigentlich, so steht es in Paragraf 1 des Bundeswahlgesetzes, soll er nur aus 598 Parlamentarier:innen bestehen. Zu den 299 mit der Erststimme in ihrem Wahlkreis direkt gewählten Abgeordneten sollen 299 weitere kommen, die über die Landeslisten ihrer Parteien ins Parlament einziehen.
Warum hat es nicht schon längst eine Wahlrechtsreform gegeben, die das Direktmandateproblem grundsätzlich löst? Das Problem mit den Überhangmandaten ist so alt wie die Bundesrepublik. Schon bei der ersten Wahl im Jahr 1949 gab es sie – damals waren es zwei, je eines für die CDU und die SPD. Das Fifty-fifty-Ideal, also ein Bundestag mit gesetzlicher Sollgröße, beschränkte sich auf die Wahlen von 1965 bis 1976.
Welcher Vorschlag steht aktuell zur Debatte? SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, nach dem Überhang- und Ausgleichsmandate künftig vollständig wegfallen sollen. Entscheidend für die Mandatszahl einer Partei wäre demnach ausschließlich die Zweitstimme, die deswegen in „Hauptstimme“ umbenannt werden soll. Damit wäre weitgehend garantiert, dass der Bundestag künftig tatsächlich nur noch aus 598 Abgeordneten besteht.
Warum bringt der Gesetzentwurf der Ampel gerade die CSU so stark in Rage? Das hat mit der Schwäche der CSU zu tun. Traditionell holt die Regionalpartei in Bayern fast alle Direktmandate. In früheren Zeiten deckte sich das mit den hohen heimatlichen Zweitstimmenergebnissen von bis zu 60 Prozent. Doch das ist heutzutage anders. Bei der Bundestagswahl 2021 hat die CSU zwar fast sämtliche Wahlkreise in Bayern direkt gewonnen , kam landesweit jedoch nur auf 31,7 Prozent der Stimmen.
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