Die Bundespolizei hatte eine Atomkraftgegnerin überwacht. Dagegen klagte die Frau und bekam nun recht. Die herangezogene Rechtsgrundlage ist verfassungswidrig, so das Gericht.
Gegen diese Maßnahmen klagte die Frau und bekam vor dem Verwaltungsgericht recht.
Neue Pläne des Bundesinnenministeriums vom Mai 2023 sehen demnach vor, Observationen unter einen Richtervorbehalt zu stellen. Zudem habe esgegeben, urteilten die Richter. Die Klägerin habe immer darauf geachtet, Bereiche in der Nähe von Oberleitungen zu meiden. Die Bundespolizei hätte, um die Frau von Aktionen abzuhalten, auch offen statt verdeckt observieren können.
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