Zu einem Vergleich ist es nicht gekommen. Denn die Anwälte von Bischof StephanAckermann in Trier sollen einen Vorschlag der Richter am Arbeitsgericht abgelehnt haben. Jetzt muss er selbst im Prozess erscheinen.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann muss vor dem Arbeitsgericht erscheinen. Hier ist er in Saarbrücken auf dem Weg zu einem Missbrauchsprozess eines Priesters seines Bistums.Eine außergerichtliche Einigung war offenbar nicht möglich. Darum muss Stephan Ackermann jetzt selbst selbst vor Gericht. Der Trierer Bischof soll nämlich in einem Prozess um Schmerzensgeld aussagen. Darauf klagt ein Missbrauchsopfer.
Der Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung: Ackermann soll den Namen der Betroffenen öffentlich genannt haben. Das Opfer fühlte sich „retraumatisiert“, wie es weiter heißt. Deshalb verlangt es von Bischof und Bistum 20 000 Euro.Mutmaßliches Opfer aus Freisen zum Missbrauchsgutachten: „Jetzt muss der Staat handeln“
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