Knapp zwei Wochen vor der Berlin-Wahl steht im Raum, dass diese abgesagt werden könnte. Das verunsichert Wähler*innen, passt aber leider in ins Bild.
Wer am Dienstag von den Morgennachrichten geweckt wurde, musste sich fragen, ob sie oder er noch träume – und das besonders schlecht. An jenem Vormittag sollte sich entscheiden, so die Meldung, ob die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wirklich stattfinden werde.
Doch es kommt noch schlimmer: Das Gericht hat nur das Eilverfahren abgelehnt. Die Entscheidung in der Hauptsache fällt erst nach dem 12. Februar, vielleicht weit danach. Erklärt es die Wahl im Nachhinein für ungültig? Besonders wahrscheinlich ist das nicht. Aber ausschließen sollte mensch, das zeigt die Geschichte dieser Wahlen in Berlin, eben nichts, auch nicht das abwegigste. Leider.
Dem neuen Landeswahlleiter blieb angesichts der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts nichts anderes übrig, als wie vorgeschrieben innerhalb von 90 Tagen die Wahlwiederholung anzusetzen.
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