Wiederholungswahl: Eine gute Entscheidung für Berlin
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Am Montag noch hatte das Bundesverfassungsgericht für reichlich Unruhe in den Berliner Parteien gesorgt, als ein Schreiben aus Karlsruhe bekannt wurde, in dem die Kläger zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Ihnen wurde dafür Zeit bis zum 2. März eingeräumt.Manch einer deutete das als Hinweis, dass die Karlsruher Verfassungsrichter die Wiederholungswahl ebenfalls in Frage stellten - und entsprechend dem Eilantrag stattgeben könnten. Also die geplante Wahl am 12.
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