US-Urteil erschwert Kampf gegen Cyberstalking und Drohungen CyberMobbing DonaldTrump Facebook Recht
Beharrlich hat Billy Counterman aus Colorado eine Sängerin, die er nie persönlich getroffen hat, belästigt. Mit wechselnden Facebook-Konten schickte er über lange Zeit hunderte Drohungen an die Frau, die schließlich so viel Angst hatte, dass sie schlecht schlief, Konzerte absagen musste und sowohl ihre Karriere als auch ihre Gesundheit litt. Countermans Drohungen sind nach dem Strafrecht Colorados illegal.
Laut dessen Erkenntnis vom Dienstag kommt es bei verfassungskonformer Interpretation des Strafrechts sehr wohl auch auf die subjektive Tatseite an. Allein auf den objektiven Gehalt von Äußerungen und die Wirkungen auf Adressaten abzustellen, würde die freie Rede zu sehr einschränken, meint das Gericht. Die Anklage müsse zwar nicht beweisen, dass der Täter wirklich drohen wollte, wohl aber, dass seine Äußerungen grob fahrlässig waren.
Dieses Erkenntnis unterstützen fünf der neun Richter. Der im Strafverfahren in Colorado vorsitzende Richter hat demnach falsch entschieden. Zivilrechtliche Klagen sind von der Einschränkung nicht betroffen.Nur zwei der neun Richter wollten die Verurteilung bestätigen. Zwei andere Richter wollten einen noch strengeren Maßstab, nämlich dass nachzuweisen sei, dass der Absender tatsächlich schweres emotionales Leid auslösen wollte.
In einer Sache sind sich alle neun Richter des US Supreme Court einig: In Strafverfahren wegen Aufstachelung zu Gewalt oder Anstiftung zu Straftaten sei jedenfalls nachzuweisen, dass der Angeklagte mit seinen Äußerungen tatsächlich aufstacheln beziehungsweise anstiften wollte. Grobe Fahrlässigkeit reiche für eine Verurteilung nicht aus.
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