Tödlicher Brandanschlag: Anklage fordert im Yeboah-Prozess neuneinhalb Jahre Haft für Peter S.

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Im Prozess um den rassistischen Brandanschlag im Jahr 1991 hat die Anklage am Montag ihr Plädoyer gehalten – und mehrere Jahre Haft für den Angeklagten gefordert.

Staatsanwältin Sophie Gößl und Oberstaatsanwalt Malte Merz bereiten sich im Januar auf die Verhandlung am Oberlandesgericht in Koblenz vor. Noch immer ist der Fall nicht abgeschlossen.Im Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis hat die Anklage neun Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert.

Der Angeklagte soll vor 32 Jahren die Einrichtung für Asylbewerber in Saarlouis angezündet und so den 27-jährigen Asylbewerber Samuel Yeboah ermordet haben. Der Ghanaer war an schwersten Brandverletzungen gestorben.Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre.

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