Koblenz - Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis hat die Anklage neun Jahre und sechs Monate Haft für
Staatsanwältin Sophie Gößl und Oberstaatsanwalt Malte Merz bereiten sich im Januar auf die Verhandlung am Oberlandesgericht in Koblenz vor. Noch immer ist der Fall nicht abgeschlossen. FotoEin nächtlicher Brandanschlag aus rassistischer Gesinnung im Jahr 1991 beschäftigt die Bundesanwaltschaft noch immer. Dem Angeklagten wird auch Mord vorgeworfen. Die Strafe könnte hoch ausfallen.
Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Werden Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind nur in seltenen Fällen beiWegen des nächtlichen Brandanschlags wirft diedem Angeklagten zudem versuchten Mord in 20 Fällen vor. Das Feuer habe das damalige Mitglied der Neonazi-Szene aus rassistischer Gesinnung gelegt. Der Angeklagte hatte im Prozess hingegen ausgesagt, bei dem Brand dabei gewesen zu sein.
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