Riestern: Handlungsspielräume rechtzeitig nutzen / Verbraucherzentrale rät zur Prüfung bestehender Riesterverträge
Seit Einführung der Riester-Förderung im Jahr 2002 haben Verbraucher:innen bundesweit Millionen von Riesterverträgen abgeschlossen. Immer mehr dieser Verträge kommen aktuell in die Auszahlphase. Dabei sind die Auszahlungsbedingungen oft nicht so, wie Sparer:innen sie sich vorgestellt hatten.
Frau Konstroffer, mit welchen Fragen und Problemen kommen die Riestersparer:innen zu Ihnen in die Beratung? Die Einmalauszahlung des gesamten angesparten Kapitals ist in Riesterverträgen eigentlich nicht vorgesehen. In der Praxis ist dies nur möglich, wenn Verbraucher:innen ihren Vertrag kündigen und dabei auf die bereits erhaltenen Riesterförderungen verzichten. Ausnahmen von dieser Rückgewährpflicht gibt es bei Kleinbetragsrenten. Für das Jahr 2022 liegt die Kleinbetragsgrenze für Brandenburger:innen bei 31,50 € monatlicher Rente.
Auch wenn der Renteneintritt noch fern ist, sollten die Bedingungen noch zu den persönlichen Vorstellungen der Sparer:innen passen. Anderenfalls können Verbraucher:innen den Vertrag zumindest beitragsfrei stellen und nach Alternativen schauen. Möglich ist auch eine Kündigung, wobei diese meist mit finanziellen Nachteilen einhergeht.
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