Christa Schmidt wird im Supermarkt der Gang zum WC verwehrt. Die Verbraucherzentrale Hessen klärt über Regelungen im Einzelhandel auf.
Niestetal – Christa Schmidt ist stinksauer: „Es ist nicht das erste Mal, dass man mich in einem Supermarkt nicht auf die Toilette gelassen hat“, sagt die 80-Jährige. Zuletzt sei ihr das in Niestetal im Aldi-Markt an der Hannoverschen Straße passiert. „Ich war nach dem Einkaufen schlicht in Not, doch man hat mich einfach stehen lassen“, schildert die Seniorin. „Zuerst wies mich ein Mitarbeiter ab, dann sogar der Filialleiter.
Notgedrungen sei sie dann zum Edeka auf die andere Straßenseite gelaufen. „Ich wusste, die haben seit Kurzem wieder eine Toilette für Kunden“, sagt Schmidt gegenüberAldi sei aber kein Einzelfall. Auch anderswo in Niestetal oder in Kassel – egal in welchen Geschäften – habe man ihr schon den Zutritt zur Toilette verwehrt. „Als 80-Jährige ist es nicht immer so einfach, die Notdurft zu unterdrücken.
Schmidt lehnt „dieses ignorante Verhalten“ schlichtweg ab und fordert deutlich mehr Kundennähe. Doch kann die Niestetalerin tatsächlich darauf bestehen? Der Handelsverband Hessen verweist darauf, dass es im Handel – abgesehen von bauordnungsrechtlichen Vorgaben – keinen Zwang dazu gibt, eine öffentliche Toilette vorzuhalten. „Es obliegt der individuellen Entscheidung der jeweiligen Unternehmen, ob eine Kundentoilette angeboten wird und wie auf eine entsprechende Kundenanfrage reagiert wird“, sagt Katrin Raddatz, Referentin beim Handelsverband.
Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale Hessen: „Ein pauschales Gesetz zur Toilettenpflicht im Einzelhandel gibt es bisher nicht“, sagt Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Insofern dürfe der Einzelhandel Kunden den Gang zur Toilette verweigern – selbst wenn zuvor freundlich darum gebeten wurde. Das gilt für Supermärkte, Fachmärkte und Tankstellen.
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