Quad9-Urteil: Reaktionen zur Idee der Täterschaft von DNS Resolvern DNS DomainNameSystem
, wenn Nutzer auf Webseiten, die über seinen Dienst adressierbar sind, geschützte Sony-Titel verbreiten.bezeichnete die Gesellschaft für Freiheitsrechte den Richterspruch, weil er Quad9 so behandele, als würde er selbst die Urheberrechtsverletzung gegen Sony begehen, "obwohl er bloß einen Webseitennamen in eine IP-Adresse auflöst", so Felix Reda, Leiter des Projektes Control © der GFF.
Im Erwägungsgrund 28 des Digital Services Act werde wörtlich "daran erinnert", dass "Anbieter von Diensten zur Bereitstellung und Vereinfachung der zugrunde liegenden logischen Architektur und des reibungslosen Funktionierens des Internets, einschließlich technischer Hilfsfunktionen, ebenfalls die in dieser Verordnung festgelegten Haftungsausschlüsse in Anspruch nehmen können", konkretisiert Thomas Rickert, Anwalt von Quad9.
Quad9 setzt die Sperren bei gleichzeitiger DNS-Verschlüsselung um – und nur für die deutschen Nutzer von Quad9. Allerdings muss die nicht kommerziell agierende Stiftung dazu einen beträchtlichen Aufwand betreiben.
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