Urteil: Karten-Gebühren unzulässig - Kein Geld für Rossmann

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Die umstrittene Praxis gilt nach dem Druck des Bundeskartellamtes auf die Banken längst nicht mehr. Erledigt war der Streit über Gebühren für Kartenzahlungen im Handel deswegen nicht. Nun gibt es ein Urteil.

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Das System hatte bereits damals Kontroversen ausgelöst. Aus Sicht des Bundeskartellamtes beschränkte ein einheitliches, durch die Banken festgelegtes Entgelt den Wettbewerb. Es dauerte aber bis 2014, bis die deutschen Banken dieses Vorgehen auf Druck der Behörde aufgaben. Seither sind die Gebühren für Girocard-Zahlungen gesunken.

Rossmann hatte nach eigener Einschätzung in der Zeit von Dezember 2004 bis März 2014 zu hohe Gebühren gezahlt. Schon in der mündlichen Verhandlung im vergangenen November war deutlich geworden, dass das Gericht Zweifel an der Berechnung hatte. Dabei spielten Verjährungsfristen eine Rolle, aber auch Rückvergütungen, die es seinerzeit gab.

Neben der Drogeriemarktkette gehörten unter anderem Tankstellen, der Schuhhändler Deichmann und ein inzwischen insolventer Baumarkt zu den Klägern. Während dem Schuhhändler mehr als 352.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen zugesprochen wurden, gingen die Tankstellen leer aus. Das Gericht sah im Fall der Mineralölkonzerne „weit überwiegend keinen kartellrechtlich relevanten Schaden“. Zudem seien Ansprüche verjährt.

Die Spitzenverbände von Banken und Sparkassen sehen sich jedoch in ihrer Haltung bestätigt. „Die Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft, dass die Kläger keinen Schaden hatten, ist durch das Gericht im Wesentlichen bestätigt worden“, teilte der in der Kreditwirtschaft derzeit federführende Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken mit.

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