Mit dem Verbot der einer pro-palästinensischen Demonstration will sich nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren befassen.
abgelehnt. Mit dem Verbot will sich nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren befassen. Der erste Senat werde zeitnah entscheiden, erklärte eine Gerichtssprecherin. Die Organisatoren hatten zuvor Beschwerde eingelegt.
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Von diesem Personenkreis gehe „die dargestellte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ aus. Der Antragssteller grenze sich nicht von diesen Menschen ab. Sein Antrag verdeutliche, dass er selbst „eine jedenfalls strikt antiisrealische Haltung einnimmt“, da er darin „auf eine ‘israelische Apartheid’ an den Palästinensern als ‘Menschheitsverbrechen’“ Bezug nehme.
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