Die pro-palästinensischen Demonstrationen am Wochenende in Berlin dürfen nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht lehnte am Freitagabend einen Eilantrag gegen das Verbot ab.
abgelehnt. Der Verbotsbescheid der Polizei erweise sich „als materiell rechtmäßig“ und es bestehe „ein besonderes Vollziehungsinteresse“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts.
Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts kann in nächster Instanz noch das Oberverwaltungsgericht angerufen werden. Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
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