Nach Attacke auf Grundgesetz-Denkmal: Freispruch für Aktivistin

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Eine 29-jährige Klimaaktivistin der 'Letzten Generation' hatte im März die gläserne Skulptur 'Grundgesetz 49' am Bundestag beschmiert. Nun wurde sie in Berlin freigesprochen: Keine Sachbeschädigung - die Farbe war abwaschbar.

begossen - und wurde angeklagt. Nun hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sein Urteil verkündet: Die Richterin sieht keine gemeinschädliche Sachbeschädigung vorliegen.Das Urteil erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen.

Die Richterin sah die angeklagte gemeinschädliche Sachbeschädigung nicht als erfüllt an, weil das Mahnmal nur vorübergehend beschädigt gewesen sei. Vor Gericht hatte ein Gutachter ausgesagt, dass ein einfacher Regenguss gereicht hätte, um die Farbe abzuwaschen. Insgesamt sechs Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" hatten das Denkmal im Frühjahr nicht nur mit schwarzer Farbe beschmiert, sondern auch mit Plakaten beklebt. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem Schaden in Höhe von etwa 1.000 Euro ausgegangen.

Das Denkmal "Grundgesetz 49" besteht aus 19 Glasscheiben mit einer Höhe von rund drei Metern, in welche die 19 Grundrechte des 1949 erlassenen Grundgesetzes mit Laser eingraviert sind. Das Werk wurde vom israelischen Künstler Dani Karavan geschaffen und 2002 enthüllt.Bildrechte: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

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