Farbaktion an Grundgesetz-Denkmal: Klimaaktivistin freigesprochen

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BERLIN (dpa-AFX) - Eine Klimaaktivistin ist nach einer Farbaktion an einem Grundgesetz-Denkmal in Berlin-Mitte vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen worden. Durch die eingesetzte

Flüssigkeit sei das Kunstwerk nicht beschädigt worden, begründete die Vorsitzende Richterin am Dienstag."Ein Regenguss hätte alles weggespült." Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen.

Die 29-jährige Studentin hatte laut Anklage mit fünf weiteren Aktivistinnen und Aktivisten der Protest-Gruppe Letzte Generation die Glasskulptur"Grundgesetz 49" unweit des Bundestags mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen. Bei der Aktion am 4. März dieses Jahres habe sie zudem ein Plakat mit der Aufschrift"Erdöl oder Grundrechte" an dem Denkmal angebracht.

Zu der Glasskulptur"Grundgesetz 49" gehören 19 jeweils rund drei Meter hohe Glasscheiben. Darin sind die 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes mit Laser eingraviert./fab/DP/men Top 3 Energie-DividendenaktienIm neuen Energieboom von kontinuierlichen Erträgen profitieren. Wir zeigen hier, von welche drei Aktien Sie profitieren können.Hier klicken

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