(Plus-Artikel) Dass sie Marihuana an Kinder verkaufte, hätte eine Kolbermoorerin nicht zwingend hinter Gitter gebracht. Trotzdem wurde sie zu einer Haftstrafe verurteilt. Ausschlaggebend dafür war ihr Verhalten.
– Ziemlich schockiert war der Vater einer 14-Jährigen, als er in ihrem Kinderzimmer einen Joint fand. Als er seine Tochter zur Rede stellte, berichtete sie ihm von einem ungewöhnlichen Vorfall: Am Abend des 26. November, gegen 17.30 Uhr, seien sie und ihre Freundin in der Stadt von einer offensichtlich betrunkenen Frau angesprochen worden. Zuerst bat sie die Mädchen, ihr über die Straße zu helfen. Dazu waren die Beiden auch gern bereit.
Die Zwei stimmten zu und erwarben ein wenig Marihuana, um sich einen Joint drehen zu können. Dann begleiteten sie die Frau noch zur Tankstelle. Dort fragte sie, ob die Mädchen sie nicht auch noch zu einem Freund begleiten würden. Das war den 14-Jährigen dann aber doch nicht ganz geheuer, sodass sie das Weite suchten.Als der Vater diese Geschichte hörte, fackelte er nicht lange, sondern brachte den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige.
Im Anschluss erklärte die Verteidigerin, dass ihre Mandantin wohl keine Erinnerung an den Ablauf habe, es sich aber so abgespielt haben könnte wie in der Anklage verlautet. Auf Nachfragen der Richterin zeigte sich die Angeklagte nicht bereit, durch eigene persönliche Initiativen etwas an dieser Situation zu ändern. Vielmehr suchte sie alle Schuld bei anderen Menschen, beklagte unter anderem die unangemessenen Verhaltensweisen von Partnern, Betreuern, Ärzten und Institutionen.
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