Gesetzesverschärfung geplant: Lauterbach will Rauchen in Autos mit Kindern verbieten
Mit dem Verbot werde für die "besonders vulnerable Personengruppe" der Minderjährigen und Schwangeren der "erforderliche Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet", heißt es in dem Entwurf laut RND zur Begründung. Ungeborene und Minderjährige könnten sich der besonderen Belastung, die durch das Passivrauchen drohe, nicht entziehen und seien besonders gefährdet, heißt es demnach weiter.
Das Verbot soll dem Entwurf zufolge für Tabakzigaretten, E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und Cannabis gelten. Der Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Ministerium ist laut RND noch nicht mit allen anderen Ressorts abgestimmt. Er könnte daher vor einem Beschluss der Bundesregierung noch geändert werden. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz sieht bei einem Vorstoß gegen Rauchverbote eine Geldbuße vor, ein konkreter Betrag wird darin aber nicht genannt.
Der Bundesrat hat bereits mehrere Versuche unternommen, Kinder und Schwangere im Auto vor Passivrauchen zu schützen. Im März letzten Jahres hat die Länderkammer einen Entwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vorgelegt.
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