Hanau: Todesdrohung an Vermieter rechtfertigt sofortige fristlose Kündigung

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Streit mit Todesdrohung = Kündigung der Wohnung? Ja, das ist laut Amtsgericht Hanau rechtens. Eine Vermieterin hatte gegen einen Mieter und dessen Mitbewohnerin geklagt.

eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrags. Das gilt zudem, wenn ein Dritter dazu aufgefordert wird, ein Messer zu holen, wie das Amtsgericht Hanau nun mitteilte. Ob das Messer tatsächlich benutzt wird, ist dabei unerheblich. In dem Fall stritten beide Parteien seit Längerem über die Nutzung eines Gartens.

Während des Verfahrens wurde die Wohnung dann zurückgegeben. Die Richter am Amtsgericht gaben der Vermieterin indes recht. Nach Feststellungen des Gerichts hatte die Mitbewohnerin des Mieters der Vermieterin gesagt, dass sie sie töten werde. Gleichzeitig forderte sie einen weiteren Beteiligten dazu auf, ihr ein Messer zu bringen, was auch geschah. Die Vermieterin schloss ihre Wohnungstür.

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