Gericht verbietet Berliner Polizist Social-Media-Auftritte

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Einem Berliner Polizisten wurde verboten, sich weiterhin auf TikTok zu zeigen.

Dagegen wehrte sich der Polizist vor Gericht – zunächst erfolglos. Nach Ansicht der Richter hat der Polizist bei dieser Art der Nebentätigkeit seine dienstliche Pflichten verletzt. Das Interview mit dem Angehörigen eines Berliner Clans offenbare „ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu“, so die zuständige 36. Kammer. Dies begründe Zweifel daran, ob der Beamte sein Amt künftig pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde.

Gegen die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden. Von der Polizei lagen zunächst keine Angaben dazu vor, ob gegen den Beamten auch disziplinarische Schritte eingeleitet wurden.

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