Strafen bei bestimmten Fällen von Unfallflucht dürften bald deutlich milder ausfallen: Das Justizressort will offenbar das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nur noch als Ordnungswidrigkeit einstufen – unter bestimmten Voraussetzungen.
geleitete Ministerium kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hatte. Dies gelte »trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat«, etwa einer Trunkenheitsfahrt.Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber »gute Argumente dafür, von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen«, hieß es weiter.
Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine »angemessene Zeit« am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel.
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