Kaum ein Thema ist so umstritten wie die Vorratsdatenspeicherung. Nun hat der Europäischen Gerichtshof entschieden: Das deutsche Gesetz ist mit dem EU-Recht unvereinbar.
versprach hingegen bereits bei seinem Amtsantritt, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung endgültig aus dem Gesetz streichen zu wollen.Buschmann plädierte seinerzeit für „Quick-Freeze“. Bei dem Verfahren müssten Telekommunikations- und Internetdienste bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin schnell Daten sichern, damit Polizei und Staatsanwaltschaft diese dann auswerten können. Diesen Vorstoß dürfte Buschmann nun in die Tat umsetzen wollen.
Die Vorratsdatenspeicherung meint das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten. Dabei geht es nicht um das Erfassen von Inhalten, sondern um das Sichern der Verkehrsdaten über einen gesetzlich vorgegebenen Zeitraum.
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