Bundesverwaltungsgericht überprüft Rosneft-Treuhandlösung

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Das Bundesverwaltungsgericht überprüft seit Mittwoch die Entscheidung des Bundes, die Kontrolle über zwei deutsche Töchter des russischen Energiekonzerns Rosneft zu übernehmen. Der Konzern hält die im September angeordnete Treuhandverwaltung seiner Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing für rechtswidrig. Die mündliche Verhandlung begann am Vormittag in Leipzig. Ob noch am Mittwoch ein Urteil fällt, dürfte am Nachmittag klar werden.

Hintergrund ist der deutsche Verzicht auf russisches Rohöl nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Rosneft ist großteils in russischem Staatsbesitz. Die Töchter sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt.

Sie importierten russisches Öl über die Druschba-Leitung und hatten nach Darstellung des Bundes kein Interesse, davon abzurücken. Zudem halten sie Anteile an weiteren Raffinerien in Deutschland. Der Bund begründete die Treuhandlösung mit Gefahren für die Versorgungssicherheit und für die Belieferung der PCK-Raffinerie.

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