Jahresabrechnungen können in Eigentümergemeinschaften zu Konflikten führen. Mit einem Fall beschäftigte sich der Bundesgerichtshof.
Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern muss eine korrigierte Jahresabrechnung erstellen, wenn ein Beschluss über die Kostenverteilung, der der Jahresabrechnung zugrunde liegt, für ungültig erklärt wird.
Während des laufenden Verfahrens wurde im Juni 2018 die Jahresabrechnung beschlossen und der Wohnungseigentümer - wie in dem von ihm angefochtenen Beschluss vorgesehen - mit den Sanierungskosten belastet. Im Februar 2019 wurde die Verteilung der Dachsanierungskosten für ungültig erklärt.
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