Das Gelände des ehemaligen Bundeswehr-Bunkers in Traben-Trarbach, der als Cyber-Bunker bekannt wurde.
Das Gelände des ehemaligen Bundeswehr-Bunkers in Traben-Trarbach, der als Cyber-Bunker bekannt wurde.Ein unterirdischer Bunker an der Mosel voll mit IT-Technik, über die Kriminelle Drogendelikte, Datenhehlerei und Falschgeldgeschäfte abwickelten. Was vor einigen Jahren aufflog, hatte für acht Menschen Freiheitsstrafen zur Folge. Nun entscheidet der BGH dazu.
In einem der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime hatte es 2021 gegen acht Verantwortliche wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Freiheitsstrafen von einem Jahr auf Bewährung bis zu fünf Jahren und neun Monaten verhängt. Erstmals hatten in Deutschland Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht gestanden.
Die vier Niederländer, drei Deutschen und ein Bulgare im Alter von heute 24 bis 63 Jahren hingegen sind der Ansicht, dass sie nach ihrer Interpretation von deutschem und EU-Recht als Webhoster nicht für die Inhalte der von ihnen betriebenen Server verantwortlich gewesen seien und freigesprochen werden sollten.
Unter dem Firmennamen Cyberbunker warben die Betreiber damit, das Datenzentrum sei vor einem Zugriff der Polizei sicher. Für 2000 Euro pro Jahr konnte man anonym und ohne Vertrag eine Webpräsenz mieten, bezahlt am besten nicht nachvollziehbar in der Kryptowährung Bitcoin.
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