Strom vom Balkon: Die Anschaffung von Mini-Solaranlagen wird in vielen Bundesländern gefördert. Doch wie viel Kilowatt dürfen Sie damit eigentlich erzeugen, damit keine Einkommensteuer dafür anfällt?
Mit kleinen Photovoltaik-Anlagen beispielsweise am Balkon oder an der Hauswand können Haus- und Wohnungsbesitzer und sogar Mieter Strom aus Sonnenenergie produzieren. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und auch die private Nutzung des Stroms sind von der Einkommensteuer befreit - wenn die Nennleistung der installierten Anlage bei Einfamilienhäusern 30 Kilowatt nicht übersteigt.
Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien gilt eine Grenze von 15 Kilowatt pro Wohnung beziehungsweise Gewerbeeinheit, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe . Zusätzlich gilt eine Obergrenze von 100 Kilowatt pro Steuerzahler oder Mitunternehmerschaft, also einem Zusammenschluss von Personen. Eine Person also kann nicht mehrere Anlagen mit einer kombinierten Bruttoleistung von 120 Kilowatt betreiben und dafür eine Steuerbefreiung erhalten.
Das gilt auch, wenn die Anlagen auf verschiedenen Grundstücken stehen. Bei einer Überschreitung der Grenze entfällt sofort die Steuerbefreiung für alle Anlagen, so die VLH.Allerdings wird bei der Frage, ob die Obergrenze von 100 Kilowatt überschritten wird, sowohl die Person als auch die Mitunternehmerschaft jeweils einzeln betrachtet.
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