Neustadt a. d. W. (ots) - Mini-Solaranlagen - auch Balkonkraftwerke genannt - sind beliebt. Auch weil die Anschaffung in vielen Städten oder Bundesländern gefördert wird. Doch wie viel Kilowatt dürfen
Mini-Solaranlagen - auch Balkonkraftwerke genannt - sind beliebt. Auch weil die Anschaffung in vielen Städten oder Bundesländern gefördert wird. Doch wie viel Kilowatt dürfen ein Balkonkraftwerk für Mieter oder eine kleine Photovoltaikanlage für Eigentümer erzeugen, damit keine Einkommensteuer dafür anfällt? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. erklärt das und mehr anhand eines Rechenbeispiels.
Anlagen auf Freiflächen - wie einer Wiese - sind nicht steuerbefreit. Umgekehrt werden sie aber auch nicht in die objekt- und subjektbezogene Prüfung mit einbezogen.Was als"kleinere Anlage" gilt und somit für eine Steuerbefreiung in Frage kommt, hängt laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juli 2023 von der Art des Gebäudes ab.
Es ist aber auch folgende Situation denkbar: Die Ehefrau betreibt auf dem Dach des Einfamilienhauses eine PV-Anlage mit einer Bruttoleistung von 20 Kilowatt , der Ehemann auf dem Garagendach des Grundstücks eine Anlage mit 45 Kilowatt . Die Anlage der Ehefrau ist steuerbegünstigt, die Anlage des Ehemanns hingegen nicht.
sofern diese Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
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