Gesundheit
Britta Pedersen/dpa/ArchivbildRund vier Monate nach seiner Verhaftung wegen zweifachen Mordverdachts ist gegen einen Charité-Herzmediziner Anklage erhoben worden. Mitangeklagt sei eine Krankenschwester wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag bei einer der Taten, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft am Montag mit. Zuvor hatte der Tagesspiegel darüber berichtet.
Im ersten Fall soll der 56-Jährige laut Mitteilung zunächst vier Krankenpflegerinnen angewiesen haben, eine eigentlich erfolgreiche Reanimation einzustellen. Außerdem soll er die 39 Jahre alte Mitangeklagte angewiesen haben, dem Patienten eine tödliche Menge eines Sedierungsmittels zu geben. Daran sei dieser jedoch wider Erwarten nicht gestorben. Der Kardiologe soll dem Kranken dann selbst eine weitere, letztlich tödliche Dosis verabreicht haben, wie es hieß.
Er soll dabei nicht nur die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt, sondern sich aus eigensüchtigen Motiven auch angemaßt haben, über den Zeitpunkt des Todes seiner Patienten frei entscheiden zu können und zu dürfen, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Weitere Patientenakten würden in einem gesonderten Verfahren ausgewertet.
Die Charité hatte nach eigenen Angaben bereits im vergangenen Sommer über ein Whistleblower-System einen anonymen Hinweis bekommen. Es war als Konsequenz aus einer früheren Mordserie durch eine Krankenschwester eingerichtet worden. So kamen die Ermittlungen ins Rollen.
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