YouTube: Adblocker-Erkennung verstößt angeblich gegen EU-Recht

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Die Erkennung von Werbeblockern stellt Datenschützern zufolge eine Verletzung der Privatsphäre dar und ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar.

hat der Datenschutzexperte Alexander Hanff eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission in Irland eingereicht. Aus seiner Sicht ist YouTubes Erkennungssystem für Werbeblocker nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. Das System verletze die Privatsphäre der Nutzer und sei daher illegal, erklärte Hanff jüngst“ seien. Für ihn sei deren Verwendung ohne Einwilligung der Nutzer schlichtweg inakzeptabel.

Den Einsatz von Technologie, die dazu verwendet werden kann, meine Geräte auszuspionieren, halte ich in den meisten Fällen sowohl für unethisch als auch für illegalDabei ist die Debatte um die Rechtmäßigkeit solcher Erkennungssysteme nicht grundsätzlich neu. Schon im Jahr 2016 äußerte Hanff gegenüber der Europäischen Kommission Bedenken bezüglich des Einsatzes von Tools zur Erkennung von Werbeblockern auf Webseiten.

Dennoch beruft sich Hanff auf seinen Teilerfolg aus dem Jahr 2016 und fordert die DPC in seiner jüngsten Beschwerde dazu auf, gegen YouTubes Werbeblocker-Erkennung und die darauf basierenden Sperrmaßnahmen vorzugehen. Seiner Ansicht nach verstoße YouTube damit aber nicht nur gegen Artikel 5.3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation.

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