Wissing weiter gegen flächendeckendes Tempo 30, Regel bleibt 50

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Flächendeckend Tempo30? Bundesverkehrsminister Volker Wissing erteilt dem eine Absage. Tempolimit fdp FFF_Berlin AufstandLastGen xrberlin Ende__Gelaende

) lehnt eine flächendeckende Ausweitung der Tempo-30-Zonen in Städten und Gemeinden weiterhin ab. Die Entscheidungsspielräume angesichts der Höchstgeschwindigkeit müssten mit dem Grundgesetz vereinbar sein, sagte Wissing im Deutschlandfunk. „Die Regelgeschwindigkeit bleibt 50, und eine Ausnahme muss begründet werden. Und die muss auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein. Das verlangt der Verfassungsstaat, und dabei bleibt es“, führte er aus.

Kernaufgabe des Staates sei es, „Freiheitseingriffe“ zu begründen. Deshalb müssten Kommunen begründen, wenn sie Tempo-30-Zonen ausweisen wollen. „Das verlangt das Grundgesetz, und das können wir nicht aus Gründen der Vereinfachung des Bürokratieabbaus aufheben.“ Ein von Städten gegründetes Bündnis hatte sich für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt.

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