Bei der Landtagswahl in Hessen können Menschen abstimmen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Doch auch wohnsitzlose Menschen können abstimmen - unter einer Voraussetzung.
Wiesbaden - Wohnungslose Menschen können sich noch bis Mitte September in die Wählerverzeichnisse eintragen lassen, um an der hessischen Landtagswahl teilzunehmen. "Es ist von großer Bedeutung, dass Menschen ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht aktiv ausüben", sagte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe .
Wahlberechtigt sei bei den genannten Bedingungen aber auch, "wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag seinen dauernden Aufenthalt im Lande Hessen hat", heißt es etwa bei der Stadt Frankfurt. Dafür ist jedoch ein Eintrag ins Wählerverzeichnis erforderlich.
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