Unternehmen sollen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Die verstaubte Stechuhr wird aber wohl kaum ihr Comeback feiern. Ein Überblick über das, was jetzt auf Arbeitnehmer zukommt.
künftig vom Arbeitgeber dokumentiert werden, und zwar"objektiv, verlässlich und zugänglich". Doch wie? Eines ist klar: Die historische Stechuhr, die in der Industrialisierung groß wurde, wird im Jahr 2022 wohl kaum ihr Comeback feiern. In Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Home-Office oder von unterwegs aus arbeiten, braucht es ein einheitliches System zur Arbeitszeiterfassung.
Besonders heikel wird es, wenn Unternehmen Systeme einsetzen, die Arbeitnehmende mit biometrischen Daten identifizieren. Diese gelten als besonders sensibel und sind stärker geschützt. Deshalb müssen Arbeitgeber begründen, warum es unbedingt erforderlich ist, etwa Fingerabdrücke zu sammeln. Vor zwei Jahren
, es reiche nicht zu sagen, man benötige eine fälschungssichere Zeiterfassung. Auch für die Erfassung von GPS-Daten im Außendienst sind die Hürden höher, die Angestellten und der Betriebsrat müssen ausdrücklich zustimmen.Wer sich morgens in den Bus oder in das Auto setzt, um ins Büro zu fahren, arbeitet noch nicht. Wer den Laptop morgens im Home-Office einfach nur aufklappt, arbeitet offiziell auch noch nicht.
Im vergangenen Jahrzehnt haben deshalb viele Unternehmen versucht, die digitale Überforderung einzudämmen. Manche Konzerne, wie etwa VW, schalten nach Feierabend etwa automatisch den E-Mail-Server für alle Smartphones ab. Andere löschen alle Nachrichten, die eintreffen, während man eine Abwesenheitsnotiz eingerichtet hat. Allerdings geht den Angestellten damit auch die Flexibilität verloren, sich ihre Arbeitszeit selbst einzuteilen.
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