Wärmepumpen: Verstößt Heizungs-Gesetz gegen EU-Recht?

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Die Hersteller sind besorgt über eine Klausel im Gesetzentwurf, die es der Regierung ermöglicht, die Verwendung eines Kühlgases in Wärmepumpensystemen zu verbieten.

Für Käufer von Wärmepumpen stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die unklare Rechtslage auf ihre bestellte oder eben erst eingebaute Wärmepumpe haben könnte. Katja Weinhold vom Bundesverband Wärmepumpen beruhigt. Sie sagte der Berliner Zeitung: „Wir werden auf jeden Fall Sorge tragen, dass Leute, die sich jetzt eine Wärmepumpe einbauen lassen, diese nicht wegen einer geänderten EU-Regulierung zurückgeben müssen.

Grundlage der Transformation ist die Revision der sogenannten F-Gas-Verordnung, die schon seit mehreren Jahren läuft. Es sei „an keiner Stelle oder zu irgendeinem Zeitpunkt diskutiert worden oder zu erkennen gewesen, dass bereits eingebaute Wärmepumpen ausgebaut werden müssen“, sagt Uthoff. Die F-Gas-Verordnung beziehe sich „ausschließlich auf die Inverkehrbringung neuer Anlagen, die mit Kältemitteln betrieben werden“.

Trotzdem haben die Sorge vor einem deutschen Alleingang und vor allem die Verschiebung des Heizungsgesetzes den Boom im Markt gedämpft: „Die aktuelle Verunsicherung hat dazu geführt, dass viele ihre Förderanträge vorerst auf Eis gelegt haben,“ sagt Katja Weinhold. Und: „Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit, wenn das von der Politik vorgegebene Ziel von 500.000 neuen Wärmepumpen bis 2024 noch erreicht werden soll.

Der BWP fordert daher, vor 2028 keine Verbote zur Nutzung den Kältemitteln in Wärmepumpen auszusprechen. Beim Umstieg auf natürliche Kältemittel sei es „nicht einfach damit getan, dass einfach eine Flüssigkeit durch eine andere getauscht wird“, so Uthoff. Eine Wärmepumpe sei „ein thermodynamisch komplexer Prozess“.

Weinhold rät, trotz der Unsicherheiten über die genaue Ausgestaltung des Gesetzes einen Antrag auf staatliche Förderung zu stellen. Denn im neuen Gesetz dürfte die Förderung deutlich gekürzt werden. Weinhold: „Es empfiehlt sich in jedem Fall, jetzt schon einen Förderantrag zu stellen, weil man nur jetzt noch die Förderung von bis zu 40 Prozent auf 60.000 Euro pro Wohneinheit bekommt.

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