VR: Meta darf Within übernehmen – US-Richter lehnt Antrag der FTC ab MetaVR WithinÜbernahme
Gute Nachrichten für Mark Zuckerberg: Ein US-Richter sieht den Kauf des Virtual Reality-Anbieters Within durch Meta nicht als Wettbewerbs-einschränkend an. Zuvor hatte die Federal Trade Commission einen Antrag auf Ablehnung der Übernahme gestellt, da der Deal. Das berichtet Reuters.
Der Richter des kalifornischen US-Bezirksgerichts erklärte, dass die FTC nicht ausreichend nachweisen konnte, dass Meta nicht auch ohne die Übernahme des VR-Anbieters für Fitnessanwendungen und immersiven Geschichtenerzählens, Within, ähnliche Bemühungen gestartet hätte.
Das Urteil wurde bereits Anfang der Woche gefällt und am Freitag veröffentlicht. Zuckerberg freue sich einem Meta-Sprecher zufolge darüber, dass der Richter den Antrag der FTC abgelehnt habe, und über einen baldigen Abschluss der Übernahme.
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