Vorwürfe mehrerer Frauen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann stehen im Raum - doch seine Anwälte weisen diese zurück. Wie geht es nun juristisch weiter? Wird in dieser Sache ermittelt? Und was darf die Presse berichten, solange nichts bewiesen ist?
Rammstein-Sänger Till Lindemann muss sich derzeit mit schweren Vorwürfen von vielen Frauen auseinandersetzen. Erzählungen darüber kursieren vor allem in sozialen Netzwerken, teils auch anonym. Die Frauen sagen, sie seien im Rahmen von Konzerten in beängstigende bis gefährliche Situationen gebracht worden. Auch zu sexuellen Handlungen soll es zum Teil gekommen sein.
Insgesamt seien die Sachverhaltsschilderungen nicht aussagekräftig und detailliert genug, um vom Vorliegen eines Anfangsverdachts auszugehen, so Leiding gegenüber BR24. Geschädigte hätten sich bisher nicht an die Staatsanwaltschaft München gewandt, auch nicht nach den vier Rammstein-Konzerten in München.Örtlich zuständig für Ermittlungen ist grundsätzlich meistens die Staatsanwaltschaft, in deren Gebiet sich der Tatort befindet.
Momentan ist zwar nichts über Ermittlungen in dem Fall bekannt – allerdings darf eine mögliche zuständige Behörde erst dann Auskünfte erteilen, wenn "ein Mindestbestand an Belegtatsachen gegeben wäre", wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem RBB erklärte. Auch bei einer sogenannten Vorprüfung müsse die Staatsanwaltschaft noch keine Auskunft geben.
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