Am Dienstag entscheidet der EuGH über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das 2015 in Kraft trat: Was steckt hinter dem Überwachungs-Zombie? Welche Alternative favorisiert der Justizminister?
am EuGH machten bereits klar: Eine anlass- und unterschiedslose massenhafte Speicherung von Verkehrsdaten der Kommunikation aller Menschen ist rechtlich nicht mit den Grundwerten der Europäischen Union vereinbar.
Aus technischen Gründen und für Abrechnungszwecke halten Kommunikationsanbieter manche dieser Daten ohnehin für eine gewisse Zeit vor. Eine Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Kommunikationsanbieter jedoch, sie länger als notwendig aufzuheben – damit Ermittler und andere berechtigte Stellen sie im Nachhinein abfragen können.
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