Regelung gilt seit 1. Januar: Viele Betriebe missachten neue Mehrwegspflicht
Seit Jahresbeginn haben Kundinnen und Kunden ein Anrecht darauf, ihre To-Go-Speisen und -Getränke in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Bei Getränken aller Art muss es von nun an eine Mehrweg-Alternative geben. Für Speisen muss sie nur angeboten werden, wo Einwegverpackungen aus Kunststoff bestehen.Die Gaststätten-Branche sieht viele Betriebe durch die neue Regelung vor erhebliche Probleme gestellt.
Schon jetzt arbeite der DEHOGA mit Initiativen zusammen, die ein einheitliches Rückgabesystem ermöglichen sollen. Auch Greenpeace fordert ein sogenanntes Poolsystem, bei dem Mehrweggefäße überall abgegeben werden können. Hartges wies auf die schwierige Situation vieler Betriebe hin. "Seit März 2020 kämpfen viele Gaststätten um ihre nackte Existenz.
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