Verfehlte Klimaziele im Verkehrssektor: BUND verklagt Bundesregierung

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BUND verklagt Bundesregierung wegen Bruchs des Klimaschutz-Gesetzes

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland verklagt die Bundesregierung wegen des Bruchs des von ihr selbst beschlossenen Klimaschutzgesetzes. Dabei gehe es um die festgelegten Obergrenzen für jedes Jahr zum CO2-Ausstoß der Sektoren Verkehr und Gebäude, teilte der BUND am Dienstag mit.

Die Klage wurde demnach beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Auch die Deutsche Umwelthilfe hatte dort bereits mit Blick auf den Verkehrssektor Klage eingereicht. Im Klimaschutzgesetz hat jeder Sektor für praktisch jedes Jahr eine festgelegte Obergrenze für den Treibhausgas-Ausstoß. Zuletzt hatte der Gebäude- und Verkehrssektor die Vorgaben verfehlt.

Laut Gesetz müssen die zuständigen Minister dann Sofortprogramme vorlegen, um wieder auf Kurs zu kommen. Diese Programme werden von einem unabhängigen Expertengremium geprüft. Im Falle des Verkehrssektors hatte das Gremium die Vorschläge von Minister Volker Wissing als "schon im Ansatz ohne hinreichenden Anspruch" abgelehnt.

Gemäß internationalen Vereinbarungen ist Kerosin von lokalen Steuern befreit. Die Steuerbefreiung für Flugkraftstoffe ist international verbindlich festgelegt im Chicagoer Abkommen der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde Icao, einer UN-Organisation. Bei einem deutschen Alleingang in Sachen Kerosinbesteuerung befürchten Boebachter mehr Emissionen, weil Airlines es vermeiden würden, in Deutschland zu tanken.

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