Frankfurt am Main (ots) - - Deutliche Erhöhung der Einkommensgrenze sowie der Kredithöchstbeträge - Gefördert werden neu errichtete Wohngebäude in den Stufen 'Klimafreundliches Wohngebäude' und 'Klimafreundliche
- Gefördert werden neu errichtete Wohngebäude in den Stufen"Klimafreundliches Wohngebäude" und"Klimafreundliche Wohngebäude - mit QNG"
Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die KfW die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung"Wohneigentum für Familien" im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . Danach wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben.
Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen"Klimafreundliches Wohngebäude" und"Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG". Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden.
Die Förderung umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, d.h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023. Nähere Informationen unter www.kfw.de/300.
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