Der Bund übernahm wegen des Kriegs in der Ukraine die Macht bei zwei Rosneft-Tochterfirmen. Nun sind die Eigner mit ihrer Klage dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.
Foto: Christophe Gateau / picture alliance/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft bestätigt. Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht in Leipzig. Der Bund hatte im vorigen September mit der Treuhandverwaltung faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernommen. Die Unternehmen sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt – und damit auch von rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität. Die Raffinerie versorgt etwa Ostdeutschland inklusive Berlin mit Benzin und Diesel.
Rosneft hatte gegen die Treuhandverwaltung geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vier Tage mündlich verhandelt und dabei ausgiebig Zeugen zur Situation bei den deutschen Rosneft-Töchtern im vorigen Jahr befragt. Der Bund hatte die Treuhandverwaltung mit einer drohenden Gefahr für die Versorgungssicherheit in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet.
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