Im Zusammenhang mit Plakaten mit der Aufschrift «Hängt die Grünen» hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung eines ...
Gerichtssaal - Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gerichtssaal auf dem Tisch. - Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Im Zusammenhang mit Plakaten mit der Aufschrift «Hängt die Grünen» hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung eines Aktivisten der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg bestätigt. Seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts München I sei als offensichtlich unbegründet verworfen worden, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag.
Das Landgericht München I hatte den Mann im März in zweiter Instanz verurteilt. Die 18. Strafkammer hatte in dem Plakattext eine Aufforderung zur Verübung von Tötungsdelikten im Stile einer Exekution gesehen, an Mitgliedern der Partei «Bündnis 90/Die Grünen».
Diese Auslegung sei nicht zu beanstanden, befand nun der 7. Strafsenat des Obersten Landesgerichts. Die Tat sei auch nicht durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gerechtfertigt, da die Meinungsfreiheit in diesem Fall ihre Schranken finde.
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