Skandal-Rapper Gzuz muss ins Gefängnis
„Nach dem Beschluss des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. September 2022 hat die Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so dass dessen Revision als unbegründet verworfen wurde“, teilte das Gericht mit.
Das Landgericht Hamburg hatte den Frontmann der Band 187 Strassenbande vor einem halben Jahr zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Zugleich verhängte die Strafkammer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro.
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