Unterfranken: Freizeitpark-Geschäftsführer erhält Bewährungsstrafe

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Würzburg - Der Geschäftsführer des Freizeitlands Geiselwind in Unterfranken ist wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das

Das Landgericht Würzburg hat den Geschäftsführer des Freizeitparks Geiselwind zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er soll den Staat bei Kurzarbeitergeld und Sozialabgaben um viel Geld gebracht haben.verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg habe den Mann am Montag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, teilte ein Justizsprecher mit. Zuvor hatte der Angeklagte zugegeben, den Staat um mehrere Hunderttausend Euro gebracht zu haben.

Außerdem war ihm vorgeworfen worden, zwischen 2017 und 2019 bei mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein geringeres Gehalt gemeldet zu haben, als tatsächlich gezahlt wurde. Dadurch fielen Behördenangaben zufolge unter anderem geringere Sozialabgaben an. Die Vorwürfe lauten auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowieim Landkreis Kitzingen liegt an der Autobahn 3 zwischen Nürnberg und Würzburg.

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