Unfall in Berlin: Tod von Radfahrerin – keine Anklage gegen Betonmischer-Fahrer

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Eine Radfahrerin wird in Berlin von einem Betonmischer überfahren. Der Fall sorgt bundesweit für Schlagzeilen, weil Klimaaktivisten zur selben Zeit den Verkehr blockieren. Nun haben die Ermittler den Fall abgeschlossen.

wird für den Fahrer keine weiteren juristischen Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen fahrlässiger Tötung eingestellt, wie ein Behördensprecher am Mittwoch mitteilte. Es habe sich bei den Untersuchungen nicht bestätigt, dass der damals 64-Jährige den Unfall der Radfahrerin am 31. Oktober 2022 verursacht haben könnte.

Laut Staatsanwaltschaft gibt es nach dem Ergebnis eines Gutachtens, für das der Unfall in Berlin-Wilmersdorf rekonstruiert wurde, keinen hinreichenden Tatverdacht für ein sorgfaltswidriges Handeln des Lastwagenfahrers. Der Unfall sei für ihn auch nicht vorhersehbar und vermeidbar gewesen.. Als die 44-Jährige von dem Betonmischer überfahren wurde, behinderten Aktionen von Klimademonstranten den Verkehr in der Hauptstadt.

Im vergangenen April entlastete die Staatsanwaltschaft Berlin dann die Klimaaktivisten: Sie trügen keine Schuld an dem Tod der 44-Jährigen. Laut Staatsanwaltschaft wäre die Frau auch ohne das verspätete Eintreffen der Fahrzeuge angesichts ihrer schweren Verletzungen nicht zu retten gewesen. Die Behörde verwies damals unter anderem auf Obduktionsergebnisse und Einsatzberichte.

Der beschuldigte Fahrer habe die 44-Jährige durch die Frontscheibe überhaupt nicht sehen können, nachdem sie vom Fahrradweg aus vor ihn auf die Straße gewechselt sei. Im Frontspiegel wäre dies zwar möglich gewesen, so die Staatsanwaltschaft. »Bei einem bereits laufenden Fahrtvorgang ohne Abbiegeabsicht bestehe aber keine Verpflichtung, in diesen zu blicken«, hieß es.

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